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1.
Allgemeines
Wir
verkaufen nur aufgrund nachstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers sind auch ohne schriftlichen
Widerspruch für uns nicht verbindlich. Mündliche Vereinbarungen
gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden
sind.
2.
Gegenleistung
Unsere
Angebote sind freibleibend. Die genannten Preise gelten 30 Tage
unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben.
Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von dem Auftraggeber
infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder
in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen,
insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür
aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung
ist der »Duden«, letzte Ausgabe, maßgebend. Montagefehler,
die bei Aufträgen entstehen, bei denen die Anlieferung seitenglatter
Filme vereinbart wurde, stehen auşer Verantwortung des Auftragnehmers,
wenn Korrekturabzüge nicht möglich sind, aus Gründen,
die der Auftraggeber zu verantworten hat.
Korrekturabzüge
und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler
zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben.
Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene
Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung
gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes
zu Lasten des Auftraggebers.
Korrekturabzüge,
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster gelten als unsere
Leistung und sind auch beim Nichtzustandekommen eines Druckauftrages
honorarpflichtig.
3.
Zahlung
Die
Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,
Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug)
ausgestellt. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Kasse oder
Nachnahme durchzuführen. Bei Bereitstellung auşergewöhnlich
groşer Materialmengen oder Vorleistungen können wir hierfür
Vorauszahlung verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener
Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, eine
Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfrist nicht zu. Bei Aufträgen,
die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind,
haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner. Wir
sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragschluş
eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer sofortige
Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer
auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet. Wir berechnen jede Mahnung eine Aufwandspauschale
von Euro 10,-. Bei Zahlungsverzug sind außerdem Verzugszinsen
in Höhe von 0,05% pro Tag zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4.
Lieferung
Der
Versand erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers. Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 15% der bestellten Auflage können nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Liefertermine sind
nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Für Überschreitungen der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich,
falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben,
verursacht werden. Lieferfristen beginnen am auf den Tag der Druckfreigabe
folgenden Arbeitstag und enden mit dem Tag der Bereitstellung der
Ware. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden. Ersatz entgangenen Gewinns
kann er nicht verlangen. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung
Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen,
so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe.
Betriebsstörungen -- sowohl in unserem Betrieb als auch in
dem eines Zulieferers -- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg,
Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien
uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
5.
Beanstandungen, Schadenersatz, Gewährleistung
Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand,
Verwendungszweck usw. betreffen den ungefähren Charakter und
Typ der Ware. Sie sind Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
Ein von uns zu vertretener Mangel liegt nicht vor bei natürlichem
Verschleiß, bei Beschädigung durch unsachgemäße
Behandlung, unzureichender Lagerhaltung oder wenn der Mangel auf
einer uns nicht bei Vertragsabschluß schriftlich angezeigten
besonderen Verwendung beruht. Diese Haftungsregelung gilt auch für
unsere Beratung in Wort, Schrift, durch Versuche oder in sonstiger
Weise; der Besteller ist besonders nicht davon befreit, selbst die
Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber
über. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend
gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten
nach Empfang der Ware bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen
sind wir unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe
des Auftragwertes. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung
für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Mängel
eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen
können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken
und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des
eingesetzten Materials haften wir bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche
gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften
wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten
durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche
nicht durchsetzbar sind. Vom Auftraggeber beschafftes Material,
gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang
wird bestätigt ohne Übernahme der Gefahr für die
Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Eine Qualitätsgarantie
bei Verarbeitung des vom Auftraggeber beschafften Materials wird
nicht übernommen. Für Waren, die wir nicht hergestellt
haben, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung
auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen
den Hersteller.
6.
Eigentum, Urheberrecht, Datenschutz, Impressum
Die
von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Filme, Lithographien, Druckplatten sowie elektronische
Daten auf Datenträgern bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet
werden, unser Eigentum und werden nur gegen besondere Vergütung
ausgeliefert. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden,
soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis
zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen
haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber
haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber
hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller unserer, auch der künftig entstehenden Forderungen
gegen den Käufer, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis
zu deren Einlösung, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei
Zahlungsverzug die Ware wieder an uns zu nehmen. Stellt der Käufer
die Zahlungen ein oder beantragt er ein Vergleichs- oder Konkursverfahren,
so ist die Ware ohne Aufforderung an uns zurückzusenden. Außerdem
hat Meldung hierüber unverzüglich mit eingeschriebenem
Brief an uns zu erfolgen. Der Auftraggeber ist einverstanden, daß
seine im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden personenbezogenen
Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet
werden. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 5 BDSG belehrt.
Wir können auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise
auf unsere Firma hinweisen.
7.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tostedt, wenn der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Es gilt stets nur deutsches Recht.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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design und druck gmbh, Pferdeweg 6 b, 21244 Buchholz
Tel. 04181 4546, Fax 04181 4626
Geschäftsführer: Erwin Wenske, Bernd Wenske
Registergericht: Amtsgericht Tostedt Registernummer: HRB 3676
USt-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 162557195
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer
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